Jeder Beschäftigte muss durch persönliche Zielsetzungen dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheitsschutz weiter zu verbessern. Alle Beschäftigten haben eine gemeinsame Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihrem Bereich. Sie sind verpflichtet, Arbeitsschutzvorschriften und Weisungen strikt einzuhalten.
Unser Ziel ist es, durch Sicherheit und Gesundheitsschutz Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vorzubeugen bzw. zu vermeiden und durch Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen die Arbeitssicherheit und sowohl das Managementsystem als auch dessen Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Deshalb verpflichten wir uns,
- sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu ermöglichen,
- Gefahren zu vermeiden bzw. zu entfernen und Risiken zu minimieren,
- über das gesetzliche Minimum die geltenden Arbeitsschutzvorschriften und -regelungen einzuhalten sowie die Einhaltung bei den Beschäftigten durchzusetzen,
- vorhandene Führungsinstrumente, wie Anerkennung und Kritik, zu nutzen,
- sicherheitswidriges Verhalten anzusprechen, Ursachen zu analysieren und die Beschäftigten aufzufordern, ihr Verhalten zu ändern,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Thema zu machen und eine Sicherheitskultur zu fördern, Beschäftigte zu informieren und miteinzubeziehen und auf regelmäßigen Betriebsbegehungen auf sicherheitsgerechtes Verhalten zu achten,
- Arbeitsschutzvorschriften den Beschäftigten bekannt zu geben und unternehmensbezogen anzuwenden,
- im Rahmen unserer jeweiligen Zuständigkeiten die notwendigen technischen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schaffen,
- Zeit für die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren,
- durch persönliche Vorbildwirkung die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten durchzusetzen.